Handschriftenvergleich

Untersuchungsfragen können beispielsweise sein:

  • Echtheitsprüfung von Unterschriften,
  • Urheberidentifizierung von Text- und Unterschriften,
  • Testamentsprüfungen oder
  • Altersbestimmung (Längsschnittanalyse).

Methodische Grundlagen:

Die Schrift ist eine Bewegungsspur, die in ihrer Eigentümlichkeit unter normalen Bedingungen interindividuell mehr oder minder unverwechselbar und intraindividuell relativ konstant ist.

Da die Handschrift nur relativ konstant ist, weist sie eine individuelle Variationsbreite auf und zeigt keinesfalls bei wortgleichen Schriftzügen eine absolute Deckungsgleichheit.

Die wesentliche Grundlage der Schriftvergleichung ist die Erhebung des grafischen Tatbestandes.

Im Gegensatz zur Schriftpsychologie (Graphologie) erfolgt jedoch keine persönlichkeitsdiagnostische Interpretation der Schriftmerkmale, sondern eine Aussage zur Urheberschaftsfrage aufgrund übereinstimmender und/oder abweichender Merkmalskonfigurationen.

Die Erhebung der Befunde erfolgt nach der Merkmalsklassifikation nach Michel, L. (1982) :

Die Gesamtheit aller objektiv und systematisch erhobenen Schriftmerkmale ergibt ein Befundbild, das vor dem Hintergrund von Untersuchungshypothesen besprochen und bewertet wird. Die Bewertung der Einzelbefunde richtet sich nach deren Spezifität und Vielgliedrigkeit.

Das Untersuchungsergebnis mündet in eine Schlussfolgerung über den Grad eines Schrifturheberschaftzusammenhanges. Die Gesamtaussage erfolgt in Form von Wahrscheinlichkeitsaussagen.

Die Bewertung der vor diesem Hintergrund erhobenen Merkmalskonfigurationen (Entsprechungen und Abweichungen) führt zu einer Wahrscheinlichkeitsfeststellung auf einer bipolaren Rangskala. Diese Feststellungen werden nicht als numerische Wahrscheinlichkeiten definiert, da substantielle Schlußfolgerungen im Rahmen von schriftvergleichenden Untersuchungen derzeit kein empirisch begründbares erhöhtes Exaktheitsniveau beanspruchen können, Baier, P.E. und Rieß, M. (1986) .




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