Urkundenprüfung
Überwiegend hinsichtlich:
- Datierung bzw. Altersbestimmung von Belegen,
- Abänderung von Rechnungen oder Quittungen,
- Überprüfung hinsichtlich Anachronismen oder
- Verwendung verschiedener Schreibmittel und
- Strichkreuzungsuntersuchung (Blankofertigung).
Eingesetzte Gerätschaften:
Zur Durchführung der physikalisch-technischen Urkundenprüfung finden die zerstörungsfreien Methoden gemäß Richtlinie 1.0 der GFS Anwendung.
Zur Beachtung:
- Für diese Untersuchungen ist i.d.R. die Vorlage des Originals unabdingbar.
- Die zu fraglichen Belege sollten bei der Bearbeitung und insbesondere beim Postversand gegen Beeinträchtigungen geschützt werden (nicht an den Auftrag anheften - möglichst sofort in eine kartonierte Mappe legen).
- Anknüpfungstatsachen vor Auftragserteilung feststellen und mitteilen.
- Vergleichsmaterial beschaffen und ggf. vorher telefonisch Untersuchungsauftrag und Materialvoraussetzungen abklären.
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