Urkundenprüfung

Überwiegend hinsichtlich:

  • Datierung bzw. Altersbestimmung von Belegen,
  • Abänderung von Rechnungen oder Quittungen,
  • Überprüfung hinsichtlich Anachronismen oder
  • Verwendung verschiedener Schreibmittel und
  • Strichkreuzungsuntersuchung (Blankofertigung).

Eingesetzte Gerätschaften:

Zur Durchführung der physikalisch-technischen Urkundenprüfung finden die zerstörungsfreien Methoden gemäß Richtlinie 1.0 der GFS Anwendung.

Zur Beachtung:

  • Für diese Untersuchungen ist i.d.R. die Vorlage des Originals unabdingbar.
  • Die zu fraglichen Belege sollten bei der Bearbeitung und insbesondere beim Postversand gegen Beeinträchtigungen geschützt werden (nicht an den Auftrag anheften - möglichst sofort in eine kartonierte Mappe legen).
  • Anknüpfungstatsachen vor Auftragserteilung feststellen und mitteilen.
  • Vergleichsmaterial beschaffen und ggf. vorher telefonisch Untersuchungsauftrag und Materialvoraussetzungen abklären.



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